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Förder­richt­linien der Bürger­stiftung

Junges Mädchen sitzt in einer Wiese und pustet die Samen der Pusteblume in die Luft.

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht infrage kommen / nicht zur Verfügung stehen.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung zuordnen lassen. In unserer Satzung finden Sie Projektbeispiele und bereits geförderte Projekte, die besondere Priorität genießen.

Förderrichtlinien als Download: