Förderrichtlinien der Bürgerstiftung
In der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg haben sich engagiere Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Starnberg zu einer Gemeinschaftsstiftung zusammengeschlossen. Ziel der Bürgerstiftung ist es, ein kraftvoller Motor für ein konstruktives Miteinander der Menschen zu sein, Engagement anzuregen, Potentiale frei zu setzen und besonders Projekte zu fördern, die Bildung, Kultur, Wissenschaft und soziale Aspekte unserer Region betreffen.

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen ihres Satzungszwecks will sie gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht infrage kommen / nicht zur Verfügung stehen.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung zuordnen lassen. In unserer Satzung finden Sie Projektbeispiele und bereits geförderte Projekte, die besondere Priorität genießen.
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Projekte außerhalb des Landkreises Starnberg
- Personalkosten und laufende Kosten
- Einzelpersonen (Förderung nur in Ausnahmefällen möglich)
- politische Gruppierungen
- kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
Förderrichtlinien als Download:
Förderrichtlinien
(PDF-Download)

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