Sie können unter dem Dach der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg auch Ihre eigene, unselbständige Stiftung gründen und dazu unsere Verwaltungseinrichtungen mitnutzen. Auch für den Todesfall können Sie durch Ihr Testament vererben, zustiften oder spenden und damit die Zukunft des Landkreises Starnberg mitgestalten.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Gustav Huber
Geschäftsführer Bürgerstiftung Landkreis Starnberg