Auch wenn man es auf den ersten Blick nicht vermutet: Im Landkreis Starnberg gibt es viele Menschen und Einrichtungen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Mit der Gründung der Bürgerstiftung haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Vorhaben zu fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen.

Was wir tun

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Im Rahmen unserer Satzung wollen wir gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht infrage kommen oder nicht zur Verfügung stehen.

Seit vielen Hundert Jahren sind Stiftungen im klassischen Sinn Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Das Besondere an einer Stiftung sind Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Eine Stiftung wird prinzipiell für die Ewigkeit errichtet. Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet werden. Keine andere Vermögensanlage kann dies gewährleisten. Eine staatliche Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass der Stiftungszweck auf unabsehbare Zeit verwirklicht wird. Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks wird nicht das Stiftungskapital, sondern nur dessen Erträge und Spenden verwendet. Der eingebrachte Grundstock bleibt dagegen vollständig.