Spendenkonto IBAN: DE83 7009 3200 0000 0004 00

GEMEINSAM ZEICHEN SETZEN

Auch wenn man es auf den ersten Blick nicht vermutet: Im Landkreis Starnberg gibt es viele Menschen und Einrichtungen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Mit der Gründung der Bürgerstiftung haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Vorhaben zu fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen..

Was wir tun

Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Wir wollen gesellschaftliche Vorhaben fördern, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen, soweit öffentliche Mittel dafür nicht infrage kommen oder nicht zur Verfügung stehen.

Seit vielen hundert Jahren sind Stiftungen im klassischen Sinn Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Das Besondere an einer Stiftung sind Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Eine Stiftung wird prinzipiell für die Ewigkeit errichtet. Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet werden. Keine andere Vermögensanlage kann dies gewährleisten. Eine staatliche Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass der Stiftungszweck auf unabsehbare Zeit verwirklicht wird. Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks wird nicht das Stiftungskapital, sondern nur dessen Erträge und Spenden verwendet. Der eingebrachte Grundstock bleibt dagegen vollständig.


Wer wir sind

Am 3. April 2009 wurde die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg – auf Initiative der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg und
30 weiteren Gründungsstiftern ins Leben gerufen.

In einer feierlichen Stunde im Kloster Andechs, taten sich Bürgermeister/innen aus den Gemeinden, Privatpersonen und der Vorstand der VR Bank zusammen, um gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und bürgerschaftliches Engagement zu zeigen. Damit wurden die Segel für eine Initiative gesetzt, die sich auf regionale Belange konzentriert und somit das Lebensumfeld in unserer Heimat stärkt. 

Die Stiftung wird von ehrenamtlich tätigen Personen in verschiedenen Stiftungsgremien geführt:

Stiftungsvorstand (v. l. n. r.)

Dr. Gerhard Brandmüller
Barbara Scheitz, Vorsitzende des Stiftungsvorstands
Konrad Hallhuber

Der Stiftungsvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Bürgerstiftung. Er trifft Entscheidungen und führt ihre Geschäfte durch.

Kuratorium (v. l. n. r.)

Thomas Vogl (Vorsitzender), Karl Roth, Anita Painhofer, Nandl Schultheiß, Dr. Wolfram Theiss, Prof. Sissi Closs, Günther Conrad, Bernhard Beigel, Stephan Müller-Wendlandt

Das Kuratorium unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit

Geschäftsführung

Gustav Huber

Der Geschäftsführer ist für Stifter und Spender da, organisiert Veranstaltungen, unterstützt und begleitet Projekte und stellt sicher, dass über diese Arbeit öffentlich berichtet wird.

Stifterforum

Das Stifterforum besteht aus Personen, die mindestens 500 € dem Stiftungskapital zugestiftet haben. Das Stifterforum hat das Recht, mindestens einmal jährlich vom Vorstand über die Angelegenheiten der Stiftung informiert zu werden.

Unsere Satzung


Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgerinnen für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck.

Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.

1. //

Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element
einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.

2. //

Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung
kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.

3. //

Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.

4. //

Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische
Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.

5. //

Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.

6. //

Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des stätischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.

7. //

Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.

8. //

Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit,
um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.

9. //

Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen
einer Stadt oder Region koordinieren.

10. //

Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in deren Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.


Stiftungsfonds

In Zeiten knapper öffentlicher Gelder sind innovative Finanzierungsinstrumente gefragt, um die Belange von Bürgern und Institutionen in Eigeninitiative und -verantwortung zu fördern und nachhaltig zu sichern. Eine besonders interessante Form stellen dabei sogenannte Stiftungsfonds dar – Unterstiftungen, die unter Schirmherrschaft der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg gemeinnützige Zwecke vor Ort gezielt fördern.

Gemeinsam für Gauting
LiA und Insel

Um das ehrenamtliche Angebot für Jung und Alt in Gauting auch in Zukunft optimal unterstützen zu können, haben die beiden Gautinger Stiftungen „Leben im Alter“ (LiA) und der „Freundeskreis der Gautinger Insel“ beschlossen, ab sofort unter diesem Namen gemeinsam Spenden zu sammeln und für die entsprechenden Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung leistet eigenständig Hilfe für ältere Menschen in Gauting und unterstützt die Seniorenarbeit in der Gemeinde. Das Ziel der Stiftung ist auch „Wohnen und Leben“ im Alter mit angeschlossener Pflegemöglichkeit in Gauting zu erweitern.

Ansprechpartner:

Wolfgang Schrader
Telefon: 089 / 850 25 02
Spendenkonto
IBAN: DE68 7009 3200 0010 0004 00
Kreditinstitut: VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG