Kommen Sie
an Board!
Machen Sie sich gemeinsam mit anderen Bürgerinnen und Bürgern stark für unsere Region. Mit Ihrer Hilfe können wir die Kräfte und Ressourcen sozialer und gemeinnütziger Organisationen in unserem Landkreis unterstützen.

Gute Gründe, die Bürgerstiftung zu unterstützen
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Sie fördert Bildung, Integration, Soziales, Senioren, Jugend, Kultur und Sport.
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Die Bürgerstiftung ist zukunftssicher, denn ihre vielfältigen Förderzwecke ermöglichen ein flexibles Reagieren auf künftige gesellschaftliche Herausforderungen.
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Ihre Zustiftung oder Spende kommt der Region zugute. Sie wissen somit genau, wohin Ihr Geld fließt.
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Die Bürgerstiftung wirkt nachhaltig, denn das Stiftungsvermögen bleibt bestehen. Es werden nur die Erträge und die Spenden für Förderungen eingesetzt. Das Stiftungsvermögen kommt der Region dauerhaft zugute.
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Zuwendungen an die Bürgerstiftung können steuerlich geltend gemacht werden.
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Ob anonym oder öffentlich – jeder kann stiften und damit gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
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Es können auch Spenden an die Stiftung gerichtet werden, die unmittelbar für bestimmte Projekte verwendet werden sollen.
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Hinter der Bürgerstiftung stehen ehrenamtlich tätige Menschen aus der Region.
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Die Bürgerstiftung verwaltet und gehört sich selbst. Ein Kontrollorgan überwacht die Arbeit der Stiftung, zusätzlich prüfen Finanzamt und Stiftungsaufsicht die Einhaltung der formellen Anforderungen.
Spenden Sie!
Ihre Spende – einmalig oder gerne auch regelmäßig – wird zeitnah für Projekte der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg verwendet.
Durch eine Spende können Sie dazu beitragen, dass die Stiftung zusätzlich zu den Zinserträgen aus dem Stiftungskapital Geld bekommt, um kurzfristig Projekte zu finanzieren.
Werden Sie Stifter!
Wenn Sie Stifter werden, mehren Sie damit die Leistungsfähigkeit unserer Bürgerstiftung. Aus den Erträgen können immer neue Projekte begleitet werden.
Durch eine Zustiftung zum Vermögen der Bürgerstiftung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Kapital in der Region bleibt und dauerhaft zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Als Unternehmer aktiv werden
Es ist eine schöne Tradition, Kunden und Geschäftspartnern zu Weihnachten, zu einem Jubiläum oder zu anderen Gelegenheiten ein Geschenk zu machen.
Eine Alternative zu einem Präsent ist die Beteiligung an der Aktion „Stiften statt schenken“ zugunsten der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg. Hiermit können Sie Ihr soziales Engagement gegenüber Ihren Geschäftspartnern und Kunden zeigen.
Der Fiskus fördert das Stiften und Spenden
Ab einer Zustiftung oder Spende von 300 Euro erhalten Sie von uns eine Bescheinigung für das Finanzamt. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Anschrift mit.
Diese können Sie auf dem Überweisungsträger angeben oder per E-Mail melden.
Unter 300 Euro reicht Ihr Kontoauszug als Nachweis.
Weitere Informationen zu den Steuerlichen Richtlinien:
- Spenden an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.
- Die Zustiftung in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10 b Einkommensteuergesetz).
- Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von 2 Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftssteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG)
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Denn Gutes tun tut schließlich gut – das wissen wir aus eigener Erfahrung und freuen uns über jede Spende und jede Zustiftung, egal in welcher Höhe.
Spendenkonto: VR Bank Starnberg-Zugspitze eG
IBAN: DE83 7009 3200 0000 0004 00

