Was wir fördern
Im Rahmen unseres Satzungszwecks fördert die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg Vorhaben, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen. Der Stiftungszweck ist weit definiert, so dass Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Kultur und Soziales, unbürokratisch gefördert werden können.
Wie Förderung beantragt wird
Zweimal im Jahr ruft die Bürgerstiftung alle gemeinnützigen Institutionen auf, Förderanträge an sie zu richten.
Die Frist zur Einreichung der Anträge wird auf der Internetseite und in der regionalen Presse öffentlich bekannt gegeben. Wenn Sie sich für eine Förderung Ihres Projekt bewerben möchten, senden Sie uns einfach während der Einreichungsfrist das vollständig ausgefüllte Formular an folgende Adresse:
Bürgerstiftung Landkreis Starnberg
Bahnhofsplatz 4
82211 Herrsching
Wie die Fördermittel ausgeschüttet werden
Die Projektförderung erfolgt auf Basis von Projektanträgen, die innerhalb einer von der Bürgerstiftung öffentlich bekannt gemachten Frist beim Stiftungsvorstand eingegangen sind. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Stiftungsvorstand in Zusammenarbeit mit dem Stiftungskuratorium.